Das workflowgesteuerte Unterweisungssystem wird direkt in das darunter liegende DMS integriert, sodass Sie ein 360-Grad Management Ihrer unterweisungspflichtigen Dokumente erreichen, da Ihre Betriebsanweisungen
So sind Sie unabhängig von unterschiedlichen Anwesenheitszeiten durch Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und räumlich verteilten Standorten und Anlagen.
Die Unterweisung lässt sich je Dokument gruppenspezifisch mit wenigen Mausklicks steuern, z.B. pro Schicht oder für eine bestimmte Produktionshalle.
Nicht jedes Dokument hat dieselbe Relevanz. Deshalb bietet Ihnen das System für eine optimale Informationssteuerung eine Abstufung in der Unterweisung:
Als Herzstück des Unterweisungssystems bietet die Lese-Ecke Ihren Mitarbeitern eine personalisierte Übersicht der noch zu lesenden Dokumente. Bestätigt der Mitarbeiter die Kenntnisnahme, wird die Lesebestätigung im System hinterlegt und das Dokument aus seiner Lese-Ecke entfernt.
Für besonders kritische Mitteilungen können Sie zusätzlich zur Lesebestätigung eine Verständniskontrolle integrieren. Beantwortet der Mitarbeiter den durch Zufallsgenerator erzeugten Fragenkatalog zum Inhalt nicht korrekt, verbleibt das Dokument in seiner Lese-Ecke. Wird dem Dokument eine Lesefrist zugewiesen, so informiert das System den Ersteller vor Ablauf. So kann dieser den Lesestatus kontrollieren und die entsprechenden Mitarbeiter nötigenfalls per Knopfdruck erinnern.
Für Dokumente, die über längere Zeiträume hinweg gelten, ermöglicht Ihnen das System, das Dokument automatisch in bestimmten Intervallen als Wiedervorlage einzustellen. Haben Sie den Eindruck, dass bestimmte Mitarbeiter gewisse Richtlinien nicht verstanden haben, können Sie user- oder gruppenbezogenen Neuvorlagen generieren.
Mit den umfangreichen Reportmöglichkeiten können Sie jederzeit den Lesestatus des Dokumentes einsehen:
Im Unterweisungskalender des Administrationsbereichs sehen Sie, welche Dokumente über das Jahr verteilt zur Unterweisung anstehen. Dies ermöglicht Ihnen die bessere Koordination und Steuerung Ihrer Unterweisung.
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Gesetzliche Relevanz
Laut Arbeitsschutzgesetz ArbSchG §12 und Betriebssicherheitsverord-
nung BetrSichV §9 hat der Arbeitgeber die Pflicht, den Arbeitnehmer frühzeitig und ausreichend über Arbeitsmittel und damit verbundene Gefahren zu unterweisen.
Spezielle Unterweisungen sind im Falle von z.B. Instandsetzungs-, Wartungs- und Umbauarbeiten durchzuführen.